NEWS / 01.03.2021

Auch bei schwer zugänglichen Fenstern

Fensterputzen ist Sache des Mieters, auch wenn es schwierig ist.
Mieter können vom Vermieter keine Reinigung der Fenster verlangen. Das gilt auch für Teile einer Fensterfassade, die sich nicht öffnen lassen und schwer zugänglich sind. Soweit der Mieter die Fenster nicht selbst putzen kann, muss er notfalls eine Fachfirma beauftragen. (BGH, Beschluss v. 21.8.2018, VIII ZR 188/16)

NEWS / 01.02.2021

Mietausfall ist umlegbar

Schutz vor Mietausfall in Gebäudeversicherung ist umlegbar.
Ist im Mietvertrag die Umlage der Kosten der Gebäudeversicherung auf den Mieter vereinbart, sind auch die Kosten eines in der Gebäudever-sicherung mitversicher-ten Mietausfalls infolge eines Gebäudeschadens als Betriebskosten um-lagefähig. Eine separate Mietausfallversicherung ist hingegen nicht umlegbar. (BGH, Urteil v. 6.6.2018, VIII ZR 38/17)

NEWS / 01.01.2021

... kein Geld zurück ...

Wer Gemeinschaftseigen-tum selbst saniert hat, bekommt kein Geld zurück.
Ein Wohnungseigen-tümer, der Gemein-schaftseigentum (zum Beispiel Fenster) in der irrigen Annahme erneuert hat, dies sei seine Aufgabe und nicht gemeinschaftliche Aufgabe der Wohnungs-eigentümer, hat keinen Anspruch auf Kostenersatz. (BGH, Urteil v. 14.6.2019, V ZR 254/17)